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Schief ist nicht gleich schief. Daher gibt es vor Behandlungsbeginn ein Gespräch mit dem Kieferorthopäden.
Wie nötig eine Spange wirklich ist und welche am besten hilft, wird dann entschieden. Aber ohne Spange gibt es sicher keine geraden Zähne -
Das hängt davon ab, wie die Zähne stehen. Meist beginnen Behandlungen mit einer losen Spange auf die eine feste folgt. Viele Fehlstellungen lassen sich nur mit einer festen Spange beheben.
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Keine Angst. Das läßt sich häufig vermeiden. Wenn in Einzelfällen doch mal zu wenig Platz im Mundraum ist,
übernimmt das natürlich ein Zahnarzt. -
Bei uns wird nicht gebohrt oder gespritzt. Wir nehmen uns so viel Zeit, wie nötig, um Vertrauen auf- und Ängste abzubauen. Wenn etwas mal nicht klappt, kein Problem. Wir machen einfach einen anderen Termin und das so lange,
bis Ihre Kinder freiwillig und gern zu uns kommen und mitarbeiten. Diese besondere Zuwendung hat sich über viele Jahre bewährt und führte bislang immer zum Erfolg. -
Da gibt es keine pauschale Regel. Meist ab dem 10. Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch ab dem
6. Jahr beginnen. Um sicher zu gehen, was nötig ist, sollte rechtzeitig ein Beratungstermin vereinbart werden. -
Nein, eine Zahnkorrektur ist immer möglich.
Bei Erwachsenen erfolgt diese aber ausschließlich über feste Spangen oder Aligner. -
Das kommt auf den Grad der Fehlstellung an. Als Faustregel läßt sich 3 Jahre sagen. Sind schon alle bleibenden Zähne vorhanden, kann man auch direkt mit einer festen Spange beginnen. Diese wird dann 1 bis 2 Jahre getragen. Es folgt eine lose Nachtspange, die etwa 1 Jahr für Stabilisierung sorgt.
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Die Behandlungsdauer hängt nicht vom Alter ab.
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Die Kosten für die Behandlung sind für jeden Patienten individuell und abhängig von der Behandlungsdauer, dem Behandlungsaufwand bzw. der Schwere der Fehlstellung und den benötigten Behandlungsgeräten / -Spangen.
Bei Kindern und Jugendlichen wird eine Behandlung in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, bei Erwachsenen meist nur bei sehr schweren Kieferfehlstellungen. In so einem Fall kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - die auch Kieferorthopädie einschließt- noch vor der Diagnosenstellung in einer kieferorthopädischen Praxis sinnvoll sein.
Bei der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse muss man für die Dauer der Behandlung 20 % der Behandlungskosten zunächst vorstrecken, die man aber nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückbekommt. Außerdem fallen private Kosten an für spezielle Brackets, Metallbögen, zusätzliche Diagnostik oder spezielle Behandlungsmethoden. Diese können bei einer Zusatzversicherung oder bei der Steuererklärung als außergewöhnliche medizinische Kosten eingereicht werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist die Übernahme und der Eigenanteil abhängig von dem zahnmedizinischen Tarif, den Sie abgeschlossen haben.
Selbstverständlich werden Sie vor der Behandlung im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs und eines schriftlichen Behandlungsplans über die individuellen Kostem aufgeklärt.